Verwalterdienstleistungen

Zur Verwaltung gehört die Unterhaltung, Erhaltung und unter Umständen auch Wertverbesserung des gemeinschaftlichen Eigentums, die Abwehr von Störungen und Schäden, die Organisation und Ausführung von Vereinbarungen, Beschlüssen und das Rechnungswesen. Den jeweiligen Eigentumsverhältnissen entsprechend unterscheidet man zwischen der sogenannten Mietverwaltung und der Verwaltung von Gemeinschaftseigentum.

Die Mietverwaltung ist eine komplette Verwaltung von zu Wohnzwecken oder gewerblich genutzten Mietwohnungen oder vermieteten Gebäuden für Dritte. Die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums erfolgt gemäß den §§ 20 ff. WEG.

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