Verwalterdienstleistungen Zur Verwaltung gehört die Unterhaltung, Erhaltung und unter Umständen auch
Wertverbesserung des gemeinschaftlichen Eigentums, die Abwehr von Störungen
und Schäden, die Organisation und Ausführung von Vereinbarungen, Beschlüssen
und das Rechnungswesen. Den jeweiligen Eigentumsverhältnissen entsprechend
unterscheidet man zwischen der sogenannten Mietverwaltung und der Verwaltung
von Gemeinschaftseigentum. |
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